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        Landeplatz-Gutachter Landeplatz-Sachverständige Helikopterpiloten Hubschrauberarzt;Sonderlandeplatz; Tauglichkeitsgutachten;Eignungsgutachten                
       

In Deutschland (und vielen anderen Ländern) gibt es eine sogenannte ''Flugplatzpflicht''.  Dies bedeutet :  Bis auf wenige exakt definierte Ausnahmen (zum Beispiel aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib und Leben) darf ausschliesslich von/auf genehmigten Flugplätzen gestartet/gelandet werden.

Für einen Hubschrauberlandeplatz, der i.S.v. §6(1)LuftVG) ein Flugplatz ist, muss zusätzlich zur Baugenehmigung eine Luftverkehrsrechtliche Erlaubnis eingeholt werden. Dieses Verfahren einschließlich der flugbetrieblichen Planung dauert erfahrungsgemß 6 Monate, manchmal aber bis zu 2 Jahre.

Es wird die erforderliche Größe der Landefläche (abhängig vom regelmäßig anfliegenden Helikoptertyp) und die Lage auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude (abhängig von der lokalen Hindernissituation, flugbetrieblichen Aspekten, Vorschriften und vorherrschenden Wetterbedingungen) festgelegt. Im Zuge des luft-verkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird auch die Umweltverträglichkeit, besonders der Schutz vor Fluglärm, beurteilt.

Die Errichtung eines geplanten Hubschrauberlandeplatzes ist von vielen Faktoren abhängig.  Um Planungssicherheit zu erreichen sollte die luftverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Landeplatzprojekts in einem sehr frühen Planungsstadium (im Rahmen einer Zielplanung / eines Masterplans) untersucht werden.  Erst nach einer umfassenden Machbarkeitsanalyse, die besonders auf Flugsicherheitsaspekte und Hindernisfreiheit eingeht, sollte die endgültige Position und Konstruktionsart eines Hubschrauberlandeplatzes festgelegt werden.

Die europäische Verordnung EU 965/2012 und die intl. Richtlinie ICAO Annex 14 sind unter anderem geschaffen worden, um die Sicherheit für die Bevölkerung und Hubschrauberbesatzungen bei An- und Abflügen auf Klinik-Landeplätze zu erhöhen.  Danach sind Landeplätze so zu bauen , dass Flugverfahren für mehrmotorige Category A Helikopter möglich sind, die in Flugleistungsklasse 1 betrieben werden.


       
               
        [     Landeplätze -- Beispiele möglicher Bauarten     ] [   HELIPAD  CONSULTING   ]
Hr Ulrich Schumacher
T  +49.5266.9222906  |  info @ helipad-consulting .com
       
        [     Landeplätze -- Beispiele möglicher Bauarten     ] [   HELIPAD  CONSULTING   ]
Hr Ulrich Schumacher
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        [   Bodenlandeplatz  (Klinik-Sonderlandeplatz)   ]

Zentrale Aufsetz-/Startfläche aus farbigem Betonsteinpflaster
Umgebende Sicherheitsfläche aus Rasengittersteinen mit Graseinsaat
Markierung, Befeuerung u. Brandschutz nach nationalen Vorschriften bzw. ICAO Annex 14
Entwässerung/Umweltschutz entsprechend lokalen (Bau-)Auflagen
Winterdienst erforderlich
Geschätzte Netto-Baukosten:  300 TSD EUR
       
        [   Dachlandeplatz  (Klinik-Sonderlandeplatz)   ]

Elektrisch oder hydraulisch beheizbares Helideck aus Aluminium-Hohldielen
Helideck-Unterkonstruktion und Verbindungssteg zum Aufzug aus Stahlträgern
Markierung, Befeuerung u. Brandschutz nach nationalen Vorschriften bzw. ICAO Annex 14
Entwässerung/Umweltschutz entsprechend lokalen (Bau-)Auflagen
Kein Winterdienst erforderlich, stattdessen erhöhte Betriebskosten durch Beheizung
Geschätzte Netto-Baukosten:  1.6 bis 1.8 MIO EUR
       
        [   Dachlandeplatz  (Klinik-Sonderlandeplatz)   ]

Landefläche aus Schwerlast-Gitterrosten auf einem Stahlträgerost
Die Aufsetz-/Startfläche muss eine Unterdecke haben um Bodeneffekt zu erzeugen
Markierung, Befeuerung u. Brandschutz nach nationalen Vorschriften bzw. ICAO Annex 14
Entwässerung/Umweltschutz entsprechend lokalen (Bau-)Auflagen
Kein Winterdienst erforderlich
Geschätzte Netto-Baukosten:  1.8 MIO EUR
       
        [   Dachlandeplatz  (Klinik-Sonderlandeplatz)   ]

Elektrisch oder hydraulisch beheizbare aufgeständerte Landefläche aus Stahlbeton
Steg aus Stahlträgern mit beheizbaren Aluminium-Hohldielen zum Lift/Treppenhaus
Markierung, Befeuerung u. Brandschutz nach nationalen Vorschriften bzw. ICAO Annex 14
Entwässerung/Umweltschutz entsprechend lokalen (Bau-)Auflagen
Kein Winterdienst erforderlich, stattdessen erhöhte Betriebskosten durch Beheizung
Geschätzte Netto-Baukosten:  1.8 bis 2.3 MIO EUR
       
        [   Erhöhter Landeplatz  (Klinik-Sonderlandeplatz)   ]

Elektrisch oder hydraulisch beheizbare Stahlbeton-Plattform mit Anfahrtsrampe
Steg aus Stahlträgern mit Gitterrosten zum Treppenhaus mit Aufzug
Markierung, Befeuerung u. Brandschutz nach nationalen Vorschriften bzw. ICAO Annex 14
Entwässerung/Umweltschutz entsprechend lokalen (Bau-)Auflagen
Kein Winterdienst erforderlich, stattdessen erhöhte Betriebskosten durch Beheizung
Geschätzte Netto-Baukosten:  2.5 bis 3 MIO EUR
       
        [   Dachlandeplatz  (Klinik-Sonderlandeplatz)   ]

Landefläche aus Betonsteinpflaster auf einer Stahlbetondachdecke
Markierung, Befeuerung u. Brandschutz nach nationalen Vorschriften bzw. ICAO Annex 14
Entwässerung/Umweltschutz entsprechend lokalen (Bau-)Auflagen
Winterdienst erforderlich
geschätzte Netto-Baukosten:  350 TSD EUR
       
        [   Hubschrauber-Landestelle auf einem Flugplatz   ]

Aufsetz-/Startfläche aus Betonsteinpflaster für übliche RTH und große SAR-Hubschrauber
Markierung, Befeuerung u. Brandschutz nach nationalen Vorschriften bzw. ICAO Annex 14
Entwässerung/Umweltschutz entsprechend lokalen (Bau-)Auflagen
Winterdienst erforderlich
Geschätzte Netto-Baukosten:   300 TSD Euro