[   LANDEPLÄTZE   ]   allgemein


In Deutschland ( und vielen anderen Ländern ) gibt es eine sogenannte '' Flugplatzpflicht '' .   Dies bedeutet :  Bis auf wenige exakt definierte Ausnahmen (z.B. aus Gründen der Sicherheit oder zur Hilfeleistung bei einer Gefahr für Leib und Leben ) darf ausschliesslich von / auf genehmigten Flugplätzen gestartet / gelandet werden .

Für einen Hubschrauberflugplatz ist zusätzlich zur Baugenehmigung eine luftverkehrsrechtliche Erlaubnis erforderlich .
Dieses Verfahren dauert erfahrungsgemäss ein bis zwei Jahre einschliesslich der flugbetrieblichen Planung .

Es wird die erforderliche Grösse der Landefläche ( abhängig vom regelmässig anfliegenden Helikoptertyp ) und die Lage auf dem Grundstück bzw. dem Gebäude ( abhängig von der lokalen Hindernissituation , flugbetrieblichen Aspekten , Vorschriften und vorherrschenden Wetterbedingungen ) festgelegt .
Im Zuge des luftverkehrsrechtlichen Genehmigungsverfahrens wird auch die Umweltverträglichkeit , besonders der Schallschutz , beurteilt.

Die Errichtung eines geplanten Hubschrauberlandeplatzes ist von vielen Faktoren abhängig .
Um Planungssicherheit zu erreichen sollte die luftverkehrsrechtliche Genehmigungsfähigkeit eines Heliportprojekts in einem sehr frühen Planungsstadium ( im Rahmen einer Zielplanung / eines Masterplans ) untersucht werden .
Erst nach einer umfassenden Standortanalyse / Machbarkeitsstudie , die besonders auf Flugsicherheitsaspekte und Hindernisfreiheit eingeht , sollte die endgültige Position und Konstruktionsart eines Hubschrauberflugplatzes festgelegt werden .

Die europ. Flugbetriebsvorschrift JAR-OPS-3  und die intl. Richtlinie ICAO Annex 14  sind unter anderem geschaffen worden , um die Sicherheit für die Bevölkerung und Hubschrauberbesatzungen bei An- und Abflügen auf Klinik-Landeplätze zu erhöhen .

Danach sind Landeplätze so zu bauen , dass Flugverfahren nach CAT A für mehrmotorige Helikopter der Flugleistungsklasse 1 möglich sind .
[   Anflug auf einen / Abflug von einem Bodenlandeplatz   |   CAT A -Rückwärtsstart-Verfahren   ]

Ein mehrturbiniger Hubschrauber muss bei Ausfall eines Triebwerks während des Endanfluges innerhalb eines kleinen Zeitfensters entweder durchstarten und weiterfliegen , wenn er schon ausreichend hoch genug ist , oder sicher landen können . Hierfür muss die Landefläche bestimmte Mindestdimensionen und hindernisfreie Sicherheitsbereiche (z.B. keine Gebäude, Bäume, Strassenlampen, Maste, Kabeltrassen, Kamine usw.) haben . Für ein Durchstarten und Weiterflug mit einem Triebwerk sind die Leistungseigenschaften des Helikopters in Notverfahren und die Hindernisfreiheit im Umfeld eines Hubschrauberlandeplatzes relevant .


[   Letztendlich entscheidet der Pilot , ob und wie er eine Landestelle anfliegt . Er ist verantwortlich für seinen Hubschrauber und die Sicherheit der Crew .   ]

[   LANDEPLÄTZE   ]
Beispiele für mögliche Bauarten

Bodenlandeplatz  ( privat / öffentlich )

Beton-/ Asphalt-/ oder Pflasteroberfläche mit der erforderlichen Tragfähigkeit .
Markierung , Beleuchtung und Brandschutz gem. ICAO Annex 14 Volume II Heliports bzw. AVV Deutschland .
Entwässerung / Umweltschutz entsprechend örtl. Auflagen .
Winterdienst erforderlich   |   Baukosten :  ca. 150.000,- Euro

Dachlandeplatz  ( Klinik )

Thermisch entkoppelte Beton-Lastverteilungsplatte auf der tragenden Dachdecke .
Markierung , Beleuchtung und Brandschutz gem. ICAO Annex 14 Volume II Heliports bzw. AVV Deutschland .
Entwässerung / Umweltschutz entsprechend örtl. Auflagen .
Winterdienst erforderlich   |   Baukosten :  ca. 200.000,- Euro

Bodenlandeplatz  ( privat / öffentlich )

Beheizbare Beton-/ Asphalt-/ oder Pflasteroberfläche mit der erforderlichen Tragfähigkeit .
Markierung , Beleuchtung und Brandschutz gem. ICAO Annex 14 Volume II Heliports bzw. AVV Deutschland .
Entwässerung / Umweltschutz entsprechend örtl. Auflagen .
Baukosten :  ca. 170.000,- Euro

Dachlandeplatz  ( Klinik )

Elektrisch beheizte thermisch entkoppelte Beton-Lastverteilungsplatte auf der tragenden Dachdecke .
Markierung , Beleuchtung und Brandschutz gem. ICAO Annex 14 Volume II Heliports bzw. AVV Deutschland .
Entwässerung / Umweltschutz entsprechend örtl. Auflagen .
Baukosten :  ca. 250.000,- Euro

Erhöhter Landeplatz  ( Klinik )

Beheizbare Beton-Plattform mit Anfahrtsrampe .
Steg ( Stahlkonstruktion mit Gitterrosten ) zum Lifthaus .
Markierung , Beleuchtung und Brandschutz gem. ICAO Annex 14 Volume II Heliports bzw. AVV Deutschland .
Entwässerung / Umweltschutz entsprechend örtl. Auflagen   |   Baukosten :  >= 1.500.000,- Euro

Dachlandeplatz  ( Klinik )

Aluminium-Helideck mit Stahl-Unterkonstruktion auf der Dachdecke mit Steg zum Lifthaus .
Thermisch entkoppelt durch Lastverteilungsplatten auf einer druckfesten Isolierung oberhalb der tragenden Dachdecke .
Markierung , Beleuchtung und Brandschutz gem. ICAO Annex 14 Volume II Heliports bzw. AVV Deutschland .
Entwässerung / Umweltschutz entsprechend örtl. Auflagen   |   Baukosten :  >= 1.200.000,- Euro


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